Thursday, November 26, 2015

Lawyers fees in Austria

 

Anwaltskosten

Das Erstgespräch

Das erste Gespräch beim Rechtsanwalt ist nur kostenlos, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde oder der Rechtsanwalt eine kostenlose Erstberatung angeboten hat.
Denn auch im Rahmen der Erstberatung erbringt der Rechtsanwalt bereits eine Leistung, die nach dem Tarif abgerechnet werden kann – selbst bei Telefonaten.

Davon zu unterscheiden ist die Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammern. Bei dieser erhalten Rechtsuchende in einem Orientierungsgespräch kostenlos Auskunft von einem Rechtsanwa

Verrechnungsmöglichkeiten


Die vom Rechtsanwalt erbrachte Leistung kann als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder nach Tarif verrechnet werden. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Erfolgszuschlags.
  • Pauschalhonorar
    Dieses bietet den Vorteil, dass man die Kosten von Anfang an kennt. Voraussetzung dafür ist, eine gute Abschätzbarkeit der Arbeit, die zu erwarten ist.
  • Zeithonorar
    Hier wird die Höhe des Honorars pro Zeiteinheit vereinbart. Die Höhe des Honorars hängt vom Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistungen ab. Der Rechtsanwalt muss nicht nur über die Art der Leistungen sondern auch über den Zeitaufwand Aufzeichnungen führen.
  • Abrechnung nach Tarif
    Basis dafür sind das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz. Das Rechtsanwaltstarifgesetz gilt für rechtsanwaltliche Leistungen in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren, aber auch wenn eine Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und eigenem Mandanten fehlt.
  • Pflegschaftsachen, mit Ausnahme von Unterhaltssachen,
    €5.200
     

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